Leistungen

Der Schwerpunkt in meiner Praxis liegt auf der Verhaltenstherapie. Als wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethode ist sie – neben der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie – eines der drei für Kinder und Jugendliche gesetzlich anerkannten Richtlinienverfahren.

Unter den Begriff der Verhaltenstherapie wiederum fallen verschiedene Verfahren wie z.B. achtsamkeitsbasierte Ansätze, Schematherapie oder kognitive Therapie. Allen gemeinsam ist die gegenwartsbezogene, handlungs- und lösungsorientierte Grundausrichtung, die darauf zielt, die Patienten zur Selbsthilfe anzuleiten.

Der Verhaltenstherapie liegt die Annahme zugrunde, dass unser Leben durch Lernvorgänge geprägt ist. Gute und schlechte Erfahrungen verstärken oder verringern bestimmte Verhaltensweisen. Psychische Störungen können gemäß dieser Annahme als Folge von ungünstigen oder belastenden Lernerfahrungen entstehen. Hat ein Mensch problematische Verhaltensweisen erlernt, kann er sie folglich auch wieder verlernen bzw. angemessenere oder sogenannte funktionale Verhaltensmuster erlernen und darüber eine Verbesserung der ursprünglichen Problematik erleben. In der praktischen Umsetzung dieser Theorie wird vor allem auch das Zusammenspiel von Verhalten, den Gedanken und Gefühlen der Patienten in den Blick genommen.

In meiner Praxis biete ich psychotherapeutische Behandlung unter anderem bei diesen psychischen Belastungen an:

  • AD(H)S
  • Angststörungen (z.B. soziale Phobien, generalisierte Angststörungen)
  • Depressive Störungsbilder (ausgedrückt z.B. durch Traurigkeitsgefühle und Antriebslosigkeit)
  • Akute Belastungsreaktionen und posttraumatische Belastungsstörungen
  • Anpassungsstörungen (z.B. nach Trennung der Eltern oder bei Mobbing in der Schule oder am Ausbildungsplatz)
  • Selbstwert- und Selbstbewusstseinsprobleme
  • Pubertätskrisen
  • Störungen des Sozialverhaltens und/oder der Impulskontrolle
  • Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Zwangsstörungen

Im Rahmen der Verhaltenstherapie kommen dabei folgende Methoden zum Einsatz:

  • Psychoedukation (Verbesserung des Verständnisses einer Erkrankung und deren Behandlung durch Erläuterung der Zusammenhänge)
  • Achtsamkeitsbasierte Verfahren (z.B. Selbstbeobachtungen, Körperwahrnehmungen, Atemmeditationen etc.)
  • Imaginationsmethoden (wie z.B. Phantasiereisen oder Techniken der progressiven Muskelentspannung)
  • Elemente der Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT) – dabei werden Strategien erlernt, wie problematische Gedanken weniger Macht über uns und unser Verhalten bekommen können
  • Klassische kognitive Methoden (z.B. Gedankenexperimente, Sammeln automatischer Gedanken, Erkennen von sog. Denkfallen, Umstrukturierungen, Realitätsprüfungen)
  • Expositionen (Konfrontationen mit herausfordernden Angst- oder Zwangssituationen)
  • Elemente der Schematherapie
  • Verhaltensexperimente und Rollenspiele
  • Kreative Methoden (z.B. über Malen oder therapeutisches Schreiben)

Ablauf

Einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis geht immer ein Erstkontakt voraus. Während der Telefonsprechzeiten (montags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr) stehen wir zum Terminmanagement zur Verfügung. Zu allen anderen Zeiten besteht die Möglichkeit, auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht und eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der wir uns dann zurückmelden.

Nach dem Telefonat erhalten die Patienten (beziehungsweise deren Sorgeberechtigten) eine E-Mail mit allen Informationen zum weiteren Vorgehen. Dazu gehören auch wichtige Dokumente, die ausgefüllt zum Erstgespräch mitgebracht werden müssen, z.B. Kontaktdaten, Anamnesefragebogen, Behandlungsvertrag, Datenschutzerklärung, Einwilligung zum Kontakt via E-Mail, Einwilligung zur Videosprechstunde oder die Einverständniserklärung in die Behandlung bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten. Gemeinsam legen wir dann einen Ersttermin für die psychotherapeutische Sprechstunde fest.

Die ersten Gespräche der psychotherapeutischen Sprechstunde dienen dem Kennenlernen und helfen abzuklären, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Richtlinienpsychotherapie nötig ist – oder ob alternativ Hilfe über andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (wie Jugendhilfeangebote, schulpsychologische Beratungsstellen, Familienberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen) erfolgen kann und sollte.

Am Ende der Sprechstunden (in der Regel nach fünf Treffen) erhalten Patienten eine Empfehlung zu weiterführenden Maßnahmen. Es ist meistens sinnvoll, dass jüngere Patienten von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Bitte bringen Sie zu diesem Termin außerdem andere Vorbefunde (z.B. wichtige Schulzeugnisse, Berichte von Psychiatrieaufenthalten oder des SPZ) in Kopie mit.

Am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunden können je nach aktueller Kapazität der Praxis ggfs. probatorische Termine für weitere Diagnostik und die Einleitung einer Richtlinienpsychotherapie oder Termine für die Akutbehandlung vereinbart werden. Probatorisch bedeutet, dass diese Sitzungen genehmigungsfrei sind und somit ohne Therapieantrag bei der Krankenkasse und ohne Bewilligungsverfahren genutzt werden können. Ziel ist es, zu klären, ob eine Störung vorliegt, die sich erfolgversprechend verhaltenstherapeutisch behandeln lässt. Nach den psychotherapeutischen Sprechstunden kommt es deshalb nicht in allen Fällen automatisch zu einer regelmäßigen Psychotherapie.

Im Anschluss an die psychotherapeutischen Sprechstunden und mind. zwei probatorische Sitzungen erfolgt bei festgestellter Indikation und Bedarf für eine Psychotherapie ein Therapieantrag bei der jeweiligen Krankenkasse. Wird dieser Antrag bewilligt, folgen die eigentlichen therapeutischen Sitzungen, die normalerweise alle ein bis zwei Wochen stattfinden.

Informationen zu

Akutbehandlung

Einer Akutbehandlung geht ebenfalls stets die Durchführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde voraus. Sie stellt eine kurze und zeitnahe therapeutische Behandlung dar, mit der akute psychische Leidenszustände abgefangen werden sollen. In diesem Rahmen biete ich in der Regel 12 Termine zu je 50 Minuten an. Sind freie Plätze vorhanden, kann eine Akutbehandlung bei Bedarf auch in eine reguläre Kurz- oder Langzeittherapie übergehen.

Informationen zu

Kurz- und Langzeittherapie

Einer Kurz- oder Langzeittherapie gehen immer psychotherapeutische Sprechstunden beziehungsweise probatorische Sitzungen voraus, sie kann auch aus einer Akutbehandlung heraus entstehen. Die Kurzzeittherapie umfasst zweimal 12 Stunden, die von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt werden müssen. Für eine eventuelle Langzeittherapie können bis zu 80 Stunden genehmigt werden. Es ist üblich, mit einer Kurzzeittherapie zu beginnen und im Verlauf gemeinsam mit allen Beteiligten abzuwägen, ob eine Langzeittherapie sinnvoll und notwendig ist.

Schweigepflicht bei älteren Kindern & Jugendlichen
Alle Inhalte der Gespräche werden absolut vertraulich behandelt und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Im Laufe der Therapie kann ein Telefongespräch mit vorherigen Behandlern, Vertretern der Jugendhilfe oder Lehrern sinnvoll sein und wichtige Informationen liefern. Das Einholen dieser Information erfolgt nur nach Absprache und nur, wenn eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vorliegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn sich akute Selbst- oder Fremdgefährdung offenbart. In diesen Situationen bin ich verpflichtet, von der Schweigepflicht abzusehen und externe Hilfe hinzuzuholen.

Einbindung von Eltern in die Therapie
Abhängig vom Alter des Patienten und der Problematik innerhalb der Familie kann es hilfreich sein, die Eltern mit in den therapeutischen Prozess einzubeziehen. Allgemein kann man sagen: je jünger die Patienten, desto höher das Maß an notwendiger Elternarbeit – und umgekehrt. Jugendliche ab 14 Jahren verfügen in der Regel über die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Im Rahmen des Patientenschutzgesetzes dürfen sie selbst entscheiden, ob und wie weit Sie als Eltern in die Therapie mit einbezogen werden sollen. Viele Jugendliche möchten ihre Probleme vertraulich mit mir allein besprechen – das entspricht einem altersgemäßen Wunsch und sorgt für die nötige Vertrauensbasis innerhalb der Therapie.

Kostenübernahme

Gesetzlich Krankenversicherte
In der Regel entstehen für gesetzlich Versicherte bei einer psychotherapeutischen Behandlung keine Kosten. Meine Praxis nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung teil und hat eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich ist keine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt nötig, die Vorlage der elektronischen Versichertenkarte des Patienten oder der Patientin reicht aus.

Jugendliche ab 15 Jahren, die gesetzlich versichert sind, können die Psychotherapie auch selbstständig – ohne Wissen der Eltern – bei der Krankenkasse beantragen. Auch hier ist die Vorlage der Versichertenkarte notwendig!

Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte
Die privaten Krankenversicherungen haben stark unterschiedliche Regelungen für die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Kosten der Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich empfehle daher, schon vor dem Erstkontakt bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung Informationen zu den vertraglich festgelegten Bedingungen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie zu erfragen.